Investieren / Beitrag 06

Das Altersvorsorge­depot ab 2027.

2027 ALTERSVORSORGEDEPOT AVD 2026 VORBEREITEN 2027 MARKTSTART RENTE 12 / 65 EIGENBEITRAG 1.800 € ZULAGE 540 € + 300 € / KIND ZINSESZINS Zeit OHNE BEITRAGSGARANTIE 2027 AB 2027 BEITRAG ZULAGE ZEIT 540 € Zulage + 300 € JE KIND OHNE BEITRAGSGARANTIE

Die gesetzliche Rente allein wird für die meisten Menschen nicht reichen. Das ist keine Neuigkeit. Neu ist, dass der Staat ab 2027 zum ersten Mal genau das fördert, was viele ohnehin längst tun: breit gestreut in ETFs sparen — ohne Versicherungsmantel, ohne Beitragsgarantie, ohne die Renditebremse, an der die Riester-Rente gescheitert ist.

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Stand: August 2026

Das Altersvorsorgereformgesetz ist beschlossen und verkündet — Bundestag am 27.03.2026, Bundesrat am 08.05.2026, Verkündung im Bundesgesetzblatt am 29.05.2026 (BGBl. I 2026 Nr. 156). Die Produkte dürfen ab dem 01.01.2027 angeboten werden. Einzelne Ausführungsdetails werden erst mit Rechtsverordnungen und dem BMF-Anwendungsschreiben endgültig feststehen. Diese Seite wird aktualisiert, sobald sich etwas ändert.

Das Produkt heißt Altersvorsorgedepot. Was es kann, was es kostet, wann du wieder an dein Geld kommst — und wo die Fallstricke liegen.

01 — EinordnungWas da eigentlich beschlossen wurde.

Ab 2027 gibt es eine staatliche Förderung für das Altersvorsorgedepot. Das Kapital darf vollständig am Aktienmarkt arbeiten.

Wichtig zur Abgrenzung: Gefördert wird nicht irgendein Depot. Es muss ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz sein, zertifiziert vom Bundeszentralamt für Steuern. Dein bestehendes ETF-Depot bei der Hausbank wird dadurch nicht automatisch zum Altersvorsorgedepot.

02 — Die drei VariantenDepot, Standarddepot, Garantieprodukt.

Das Gesetz kennt drei Wege. Sie unterscheiden sich nicht in der Förderung, sondern darin, wie viel du selbst entscheidest und wie viel Sicherheit du kaufst.

Das Altersvorsorgedepot. Du wählst selbst, was gekauft wird — Fonds und ETFs nach gesetzlicher Positivliste. Keine Kapitalgarantie, volle Aktienquote möglich. Das ist die Variante für Selbstentscheider.

Das Standarddepot. Eine Basisvariante mit gesetzlich vorgegebenen Standardeinstellungen: eine Kombination aus zwei Fonds mit unterschiedlichen Risikoklassen, deren Gewichtung du wählst. Jeder Anbieter ist verpflichtet, so etwas anzubieten oder auf das Standarddepot eines Partners zu verweisen. Nur für diese Variante gilt der gesetzliche Kostendeckel von 1,0 % Effektivkosten pro Jahr.

Garantieprodukte. Versicherungsförmige Lösungen von Lebensversicherern. Du wählst zwischen zwei Sicherheitsstufen: 80 % oder 100 % der eingezahlten Beiträge sind zu Beginn der Auszahlungsphase garantiert. Damit der Versicherer dieses Versprechen einhalten kann, wandert ein wachsender Teil deines Kapitals in sichere, aber renditeschwache Anlagen wie Anleihen — meist über ein dynamisches Sicherungskonzept, das die Aktienquote automatisch reduziert, je näher die Auszahlung rückt. Der Preis dieser Sicherheit: eine über die Laufzeit spürbar geringere erwartete Rendite als bei den beiden anderen Varianten.

Der 1-%-Deckel — was damit wirklich gemeint ist.

„1 % Kosten" klingt nach einer einzelnen Gebühr. Ist es nicht. Gemeint ist die Effektivkostenquote (auch „Reduction in Yield" genannt) — eine vom Bundesfinanzministerium vorgegebene Kennzahl, die sämtliche Kosten zu einem einzigen Prozentwert zusammenrechnet: um wie viele Prozentpunkte deine jährliche Rendite dadurch insgesamt sinkt.

Drei Kostenarten fließen in diese eine Zahl ein:

  • Depot- und Verwaltungskosten — was der Anbieter fürs Führen des Depots verlangt
  • Produktkosten (TER) — die laufenden Kosten der gewählten Fonds oder ETFs
  • Abschluss- und Vertriebskosten, sofern welche anfallen

Entscheidend ist die Summe. Ein Anbieter kann also nicht die Depotgebühr auf null setzen und die Kosten stattdessen über teure Fonds hereinholen — beim Standarddepot muss am Ende alles zusammen unter 1,0 % bleiben.

Warum ein Prozentpunkt so viel ausmacht: Über 30 bis 40 Jahre Ansparzeit kostet ein Prozentpunkt mehr an laufenden Kosten häufig 15 bis über 20 % des Endkapitals — nicht weil die Gebühr selbst hoch wäre, sondern weil sie jedes Jahr erneut von der Summe abgezogen wird, die sonst weiter im Zinseszins mitgearbeitet hätte.

Wichtig zum Geltungsbereich

Der Deckel gilt ausschließlich für das Standarddepot. Beim frei konfigurierten Altersvorsorgedepot und bei Garantieprodukten gibt es keine gesetzliche Obergrenze — dort musst du die Kosten selbst vergleichen. Als Vergleichsgrundlage muss jeder Anbieter vor Vertragsschluss ein standardisiertes Produktinformationsblatt aushändigen, in dem die Effektivkostenquote ausgewiesen ist.

Damit 1 % nicht als Zielmarke missverstanden wird: Bei einem gebührenfreien ETF-Sparplan mit einem Welt-ETF um 0,15–0,25 % TER liegt die Effektivkostenquote ohnehin meist deutlich unter 1 %. Der Deckel ist eine Sicherheitsgrenze für alle, die nicht selbst vergleichen wollen — kein Grund, sich mit genau 1 % zufriedenzugeben, wenn deutlich günstiger möglich ist.

Was nicht ins Depot darf: Einzelaktien, Kryptowährungen und Hebelprodukte sind ausgeschlossen. Zugelassen sind Fonds der Risikoklassen 1 bis 5, EU-Staatsanleihen und Geldmarktfonds.

Nicht die Depotgebühr entscheidet, sondern die Summe aller Kosten.

03 — Die FörderungWas der Staat dazulegt.

Anders als bei Riester hängt die Zulage nicht mehr an deinem Vorjahreseinkommen, sondern direkt an deinem Eigenbeitrag. Kein Prozentsatz vom Brutto, keine anteilige Kürzung.

Grundzulage — bis 540 € pro Jahr

  • Auf die ersten 360 € Eigenbeitrag: 50 Cent je Euro → 180 €
  • Auf jeden weiteren Euro bis insgesamt 1.800 €: 25 Cent je Euro → 360 €
  • Für die volle Grundzulage brauchst du also 1.800 € Eigenbeitrag im Jahr, das sind 150 € im Monat

Kinderzulage — bis 300 € je Kind und Jahr. Für jedes kindergeldberechtigte Kind zahlt der Staat Euro für Euro dazu, bis zu 300 € pro Kind. Die volle Kinderzulage ist damit bereits ab rund 25 € Eigenbeitrag im Monat je Kind erreicht. Standardmäßig ist sie dem Kindergeldberechtigten zugeordnet, auf gemeinsamen Antrag übertragbar.

Berufseinsteiger-Bonus — einmalig 200 €, wenn der Vertrag vor dem 25. Geburtstag abgeschlossen wird.

Mindestbeitrag: 120 € im Jahr. Darunter gibt es keine Zulage. Umgekehrt gilt: Auch kleine Beträge lohnen sich, weil die Zulage anteilig fließt.

Steuerlich: Eigenbeiträge bis 1.800 € im Jahr sind als Sonderausgaben absetzbar. Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch — ist deine Steuerersparnis höher als die Zulagen, bekommst du die Differenz erstattet. Für Gutverdiener ist das oft der größere Hebel.

Neu und wichtig: Erstmals sind auch Selbstständige, Freiberufler und berufsständisch Versorgte förderberechtigt. Bei Riester waren sie außen vor.

Rechenbeispiel

Familie, zwei Kinder, 150 € im Monat = 1.800 € im Jahr.

Grundzulage540 €
Kinderzulagen (2 × 300 €)600 €
Vom Staat1.140 €

Aus 1.800 € Eigenbeitrag werden 2.940 € — bevor der erste Euro Rendite entstanden ist.

04 — Wie viel du einzahlen darfstUnd warum zwei Verträge erlaubt sind.

Gefördert werden Eigenbeiträge bis 1.800 € im Jahr. Einzahlen darfst du deutlich mehr: bis zu 6.840 € pro Vertrag und Jahr. Und du darfst maximal zwei geförderte Verträge parallel führen. Rechnerisch sind damit bis zu 13.680 € im Jahr möglich.

Wichtig, damit hier kein Missverständnis entsteht: Die Förderung verdoppelt sich dadurch nicht. Die 1.800 €, auf die es Zulage gibt, gelten verteilt auf beide Verträge zusammen. Der Reiz der Überzahlung liegt woanders — beim Steuerstundungseffekt, siehe nächster Abschnitt.

Für den ungeförderten Anteil gelten eigene Fristen

Alles, was über die 1.800 € hinausgeht, läuft steuerlich in einer eigenen Spur. Nach aktuellem Stand bleiben die Erträge dieses Anteils steuerfrei, wenn die Mindestlaufzeit von 12 Jahren eingehalten wird und die Auszahlung nach Vollendung des 62. Lebensjahres erfolgt — nicht erst mit 65 wie beim geförderten Teil. Die genaue Systematik steht bis zum BMF-Anwendungsschreiben unter Vorbehalt.

05 — Steuern in der AnsparphaseDer eigentliche Trumpf.

Hier liegt der Vorteil, den viele unterschätzen, weil er nicht nach „Geschenk" aussieht.

Im Altersvorsorgedepot fällt während der gesamten Ansparphase keine laufende Steuer an. Keine Abgeltungsteuer auf Kursgewinne, keine Steuer auf Dividenden, keine Vorabpauschale.

Und — das ist der Punkt, an dem sich das Depot am deutlichsten vom normalen Depot unterscheidet:

Verkaufen und Umschichten innerhalb des Depots ist steuerfrei. Du verkaufst einen ETF und kaufst einen anderen: keine Steuer. Du machst Rebalancing: keine Steuer. Du schichtest fünf Jahre vor der Rente schrittweise von Aktien-ETFs in Renten- oder Geldmarktfonds um, um das Risiko herunterzufahren: keine Steuer. Der volle Erlös bleibt im Depot und arbeitet weiter.

Im normalen Depot löst jeder dieser Schritte sofort Abgeltungsteuer auf die realisierten Gewinne aus. Über 30 Jahre ist das ein erheblicher Unterschied — nicht wegen des einzelnen Vorgangs, sondern weil das nicht gezahlte Geld weiter mitverzinst wird.

Wichtige Einordnung

Steuerfrei in der Ansparphase heißt nicht steuerfrei insgesamt. Es ist eine Steuerstundung. Die Rechnung kommt bei der Auszahlung.

06 — Die AuszahlungWann du rankommst — und was der Fiskus nimmt.

Zwei Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein, damit die Förderung erhalten bleibt (die sogenannte 12/65-Regel):

  • Mindestens 12 Jahre zwischen erster Einzahlung und erster Auszahlung
  • Mindestens 65 Jahre alt — früher nur, wenn du bereits gesetzliche Altersrente oder eine entsprechende Pension beziehst

Spätestens mit 70 muss die Auszahlungsphase beginnen. Praktische Folge: Wer nach dem 58. Geburtstag startet, kann beide Bedingungen rechnerisch nicht mehr zusammenbringen.

Deine Optionen zu Rentenbeginn:

  • Einmalbetrag bis zu 30 % des Kapitals — förderunschädlich, ohne Zweckbindung
  • Auszahlplan mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr; noch nicht ausgezahltes Kapital bleibt investiert und ist vererbbar
  • Lebenslange Leibrente — sichert gegen Langlebigkeit ab, endet aber ohne Zusatzvereinbarung mit dem Tod

Zwei Details, die selten irgendwo stehen: Bei sehr kleinen Beträgen — einer sogenannten Kleinbetragsrente von grob unter 35 € im Monat — ist ausnahmsweise auch eine vollständige Einmalauszahlung möglich. Und wenn dein Anbieter keine passende Verrentung anbietet, darfst du zu Beginn der Auszahlungsphase den Anbieter wechseln, etwa um das Kapital bei einem Versicherer in eine Leibrente umzuwandeln. Ein reines Depot muss die Rente also nicht selbst leisten.

Die Besteuerung: Nachgelagert. Leistungen aus geförderten Beiträgen und Zulagen werden in voller Höhe mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert — nicht mit der pauschalen Abgeltungsteuer. Eine Teilfreistellung wie bei Aktienfonds im freien Depot gibt es hier nicht.

Noch nicht final geklärt

Für den ungeförderten Anteil wird eine günstigere Behandlung erwartet — Ertragsanteilsbesteuerung bei Verrentung, Halbeinkünfteverfahren bei Einmalauszahlung. Die genaue Systematik steht bis zum BMF-Anwendungsschreiben unter Vorbehalt. Auch die Behandlung in der Kranken- und Pflegeversicherung ist im Detail noch nicht abschließend geklärt.

07 — Wenn du früher rankommen willstWas „förderschädlich" konkret bedeutet.

Wer vor Erfüllung der 12/65-Regel an das Kapital geht, löst eine schädliche Verwendung aus. Konsequenz: Sämtliche erhaltenen Zulagen und Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden. Der Anbieter meldet die Auszahlung an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen, der Betrag wird in der Regel direkt einbehalten.

Die Kursgewinne selbst darfst du behalten — auf sie fällt dann aber regulär Steuer an. Unter dem Strich macht eine vorzeitige Kündigung die Förderung fast vollständig zunichte.

Zwei Auswege, die oft übersehen werden:

Wohnwirtschaftliche Entnahme. Für Kauf, Bau oder Entschuldung einer selbstgenutzten Immobilie, für altersgerechten Umbau und für energetische Sanierung darfst du entnehmen, ohne die Förderung zu verlieren. Für jüngere Sparer mit Immobilienplänen in 10–15 Jahren ist das ein echtes Gestaltungsinstrument.

Beitragsfreistellung statt Kündigung. Bei einem Engpass stellst du den Vertrag einfach beitragsfrei. Das Kapital bleibt investiert, alle bisherigen Zulagen bleiben erhalten, es fällt keine Strafzahlung an.

Konsequenz für die Planung

Ins Altersvorsorgedepot gehört nur Geld, das bis zur Rente liegen bleiben kann. Der Notgroschen gehört woanders hin.

08 — Was oft übersehen wirdErben, Gläubiger, Grundsicherung.

Vererbung. Das Kapital ist grundsätzlich vererbbar — aber nur beim Ehepartner förderunschädlich: Das Vermögen kann ohne Abzüge auf dessen eigenen Altersvorsorgevertrag übertragen werden. Bei allen anderen Erben, auch bei den eigenen Kindern, gilt die Vererbung als schädliche Verwendung: Eigenbeiträge und Wertsteigerungen bleiben im Nachlass, die staatliche Förderung muss zurück. Eine eingebaute Todesfallabsicherung wie bei klassischen Rentenversicherungen gibt es nicht — wer Kinder oder einen unverheirateten Partner absichern will, braucht dafür eine separate Risikolebensversicherung.

Bei einer reinen Leibrente endet die Zahlung ohne Rentengarantiezeit mit dem Tod. Wer maximale Vererbbarkeit will, wählt den Auszahlplan.

Pfändungsschutz. Geförderte Altersvorsorge ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt. Aber: Nur das tatsächlich geförderte Kapital. Ungeförderte Einzahlungen oberhalb der 1.800 € bleiben im Regelfall pfändbar. Für Selbstständige ist das ein relevanter Unterschied zum normalen Depot.

Bürgergeld und Grundsicherung. In der Ansparphase zählt geförderte Altersvorsorge nicht als verwertbares Vermögen — das Depot muss also nicht aufgelöst werden, bevor Leistungen fließen. Schon der Mindestbeitrag von 10 € im Monat hält den Vertrag am Leben. In der Auszahlungsphase werden die Zahlungen dagegen als Einkommen gewertet; ein Freibetrag von 100 € monatlich plus 30 % vom darüber liegenden Betrag bleibt anrechnungsfrei. Ob dieser Freibetrag auch für den befristeten Auszahlplan gilt oder nur für die lebenslange Rente, ist umstritten — im Zweifel individuell prüfen lassen.

09 — Und der alte Riester-Vertrag?Bestandsschutz, Wechsel, Stolperfallen.

Nichts passiert automatisch. Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und laufen unverändert weiter. Es gibt keine Frist, zu der du handeln müsstest. Ab 2027 können nur keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden.

Niemals kündigen. Eine Kündigung ist eine schädliche Verwendung — alle Zulagen und Steuervorteile müssen zurück.

Der Wechsel ist ein anderer Vorgang. Die Übertragung ins Altersvorsorgedepot ist ein förderunschädlicher Systemwechsel. Alle bisherigen Zulagen bleiben erhalten. Zu wissen:

  • Übertragen wird der Geldwert, nicht die bestehenden Fondsanteile
  • Die Wechselgebühr ist in den ersten fünf Vertragsjahren auf max. 150 € gedeckelt, danach kostenlos
  • Nach aktuellem Stand ist die Übertragung als Vollübertragung ausgestaltet, eine ausdrückliche Teilübertragung ist nicht vorgesehen
  • Alternative: Altvertrag beitragsfrei stellen und parallel neu im Altersvorsorgedepot sparen

Für wen lohnt der Wechsel? Der Hebel liegt bei den Kosten. Viele Riester-Verträge liegen bei 1,5–2,5 % laufenden Gesamtkosten. Wer einen teuren Altvertrag hat, gewinnt deutlich. Wer bereits unter 1 % liegt, gewinnt wenig. Und für Geringverdiener mit mehreren Kindern, die nur kleine Beträge sparen können, kann das alte Riester-System sogar günstiger bleiben — hier lohnt das Nachrechnen im Einzelfall.

10 — Und die Kinder?Zwei Dinge, die gern verwechselt werden.

Erstens: die Kinderzulage. Die läuft in deinem eigenen Altersvorsorgedepot. Für jedes kindergeldberechtigte Kind bis zu 300 € im Jahr. Das Geld landet in deinem Vertrag, nicht in einem des Kindes.

Zweitens: die Frühstart-Rente. Das ist ein eigenes, separates Vorhaben — ein Altersvorsorgedepot auf den Namen des Kindes, in das der Staat monatlich 10 € einzahlt.

Achtung, Status

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 12.08.2026 beschlossen. Damit ist die Frühstart-Rente aber noch kein geltendes Recht — Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, danach folgt die Verkündung. Ziel ist ein Inkrafttreten zum 01.01.2027. Solange das Gesetz nicht verkündet ist, gibt es kein förderfähiges Frühstart-Produkt — auch wenn einzelne Anbieter bereits mit Kinderdepots werben.

Was nach dem aktuellen Entwurf geplant ist:

  • 10 € monatlich vom Staat, vom 6. bis zum 18. Lebensjahr, für Kinder mit Bildungseinrichtung in Deutschland
  • Start rückwirkend zum 01.01.2026, zunächst nur für den Geburtsjahrgang 2020; ab 2027 kommt jährlich der neue Jahrgang der Sechsjährigen dazu
  • Ältere Jahrgänge gehen leer aus. Ursprünglich war angekündigt, sie ab 2029 nachträglich einzubeziehen — diese Nachholregel steht im beschlossenen Entwurf nicht mehr. Für sie lassen sich Depots eröffnen, aber ohne staatliche Förderung
  • Voraussetzung für die Zahlung ist ein Wohnsitz in Deutschland
  • Über die volle Laufzeit summiert sich die staatliche Einzahlung auf bis zu 1.440 €
  • Für die Frühstart-Rente soll ausschließlich ein einheitliches Standarddepot mit 1-%-Kostendeckel zur Verfügung stehen
  • Eltern und Angehörige können zusätzlich freiwillig einzahlen — begrenzt auf 6.840 € pro Jahr und Kind
  • Erträge bleiben bis zur Auszahlung steuerfrei; ausgezahlt wird erst im Rentenalter, nicht mit 18
  • Ab dem 18. Geburtstag soll das Kapital nahtlos in ein regulär gefördertes Altersvorsorgeprodukt übergehen
  • Neu im Gesetzentwurf: Eröffnen Eltern kein Depot, verfällt die Förderung nicht — das Geld fließt stattdessen in ein Sondervermögen des Bundes, das von der Bundesbank verwaltet und am Kapitalmarkt investiert wird

11 — Schritt für SchrittWie die Eröffnung und das Handling ablaufen.

Der Ablauf steht in seinen Grundzügen fest, weil er der bekannten Zulagen-Mechanik folgt. Details können je nach Anbieter abweichen.

Vorher — im Jahr 2026

  1. Nichts überstürzen. Es gibt bis zum 01.01.2027 kein zertifiziertes Produkt. Wer dir heute schon ein „staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot" verkaufen will, verkauft dir etwas anderes.
  2. Riester-Vertrag prüfen, falls vorhanden: aktuellen Jahresauszug anfordern, Guthaben und laufende Kosten feststellen. Nicht kündigen.
  3. Unterlagen bereitlegen: Steuer-Identifikationsnummer, Sozialversicherungsnummer, Personalausweis.
  4. Optional: Konto beim Wunschanbieter schon jetzt eröffnen. Die Identitätsprüfung ist damit erledigt, wenn im Januar der Andrang kommt.

Ab Januar 2027 — die Eröffnung

  1. Anbieter wählen und dort das zertifizierte Altersvorsorgedepot beantragen — nicht das normale Depot.
  2. Variante festlegen: freies Depot, Standarddepot oder Garantieprodukt.
  3. Identifizierung per Video-Ident oder PostIdent, sofern noch nicht erfolgt.
  4. Steuer-ID und Rentenversicherungsnummer angeben. Ohne diese Daten kann der Anbieter die Zulage nicht beantragen.
  5. Dauerzulagenantrag stellen. Das ist der wichtigste Schritt und wird am häufigsten vergessen: eine einmalige Vollmacht, mit der dein Anbieter die Zulagen jedes Jahr automatisch beim Bundeszentralamt für Steuern abruft. Ohne ihn fließt keine Zulage.
  6. Anlage auswählen — ETF oder Fonds aus dem zulässigen Universum, oder die Standardvariante.
  7. Sparplan einrichten. Für die volle Grundzulage 150 € im Monat, für den Zulagenanspruch mindestens 10 € im Monat.

Laufend

  1. Beitrag im Blick behalten. Ändert sich deine Lebenssituation, ändert das nichts an der Zulagenlogik — sie hängt am Eigenbeitrag, nicht am Einkommen. Aber: Wer unter 120 € im Jahr rutscht, verliert den Anspruch.
  2. Kinderzulage anmelden, wenn ein Kind dazukommt.
  3. In der Steuererklärung die Beiträge als Sonderausgaben in der Anlage AV eintragen. Die Günstigerprüfung läuft dann automatisch.
  4. Umschichten, wann du willst — es kostet keine Steuer. Einmal im Jahr das Portfolio prüfen reicht in der Regel.
  5. Anbieterwechsel ist möglich: in den ersten fünf Jahren max. 150 €, danach kostenlos.
  6. Rechtzeitig vor 65 entscheiden, wie ausgezahlt werden soll — und den Aktienanteil dafür vorher schrittweise herunterfahren.

12 — Die AnbieterStand heute: Ankündigungen, keine Produkte.

Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es kein einziges zertifiziertes Altersvorsorgedepot. Die Zertifizierung durch das Bundeszentralamt für Steuern steht aus, und die Rechtsverordnung zum öffentlich getragenen Standarddepot liegt ebenfalls noch nicht vor. Alles, was heute kursiert, sind Ankündigungen und Absichtserklärungen.

Öffentlich positioniert haben sich unter anderem Scalable Capital, Trade Republic, finanzen.net ZERO, ING, DKB, comdirect, Consorsbank und S Broker, dazu Fondsgesellschaften wie Union Investment und Fidelity sowie Versicherer. Einzelne Häuser haben bereits Preisrahmen genannt — diese Angaben sind vorläufig und sollten vor Vertragsabschluss geprüft werden.

Worauf es bei der Auswahl wirklich ankommt:

  • Effektivkosten, nicht Depotgebühr. Entscheidend ist die Gesamtkostenquote inklusive Fondskosten. Über 30 Jahre entscheidet ein halber Prozentpunkt über einen fünfstelligen Betrag.
  • Welche ETFs überhaupt wählbar sind. Ein breiter Welt-ETF genügt für die meisten — aber prüfe, ob dein Wunsch-ETF im Universum ist.
  • Wird die Zulagenabwicklung sauber gemacht? Dauerzulagenantrag, jährliche Meldung, Bescheinigungen für die Steuererklärung.
  • Werden alle drei Varianten angeboten? Neobroker starten voraussichtlich ohne 100-%-Garantieprodukt.
  • Wie sind die Wechselkosten geregelt?
Warnung

Die Verbraucherzentralen rechnen mit einer beispiellosen Verkaufswelle rund um das neue Produkt und raten, Verkaufsgespräche auf Provisionsbasis zu meiden. Ein staatlich geförderter ETF-Sparplan braucht keinen Versicherungsmantel und keine Abschlussprovision.

Fazit

Das Altersvorsorgedepot ist kein Allheilmittel, aber es ist die erste staatlich geförderte Vorsorge in Deutschland, bei der das Kapital vollständig am Kapitalmarkt investiert bleiben darf. Wo ein Anlagehorizont von 15 Jahren und mehr vorhanden ist, machen Zulage, steuerfreies Wachstum und steuerfreies Umschichten gemeinsam einen spürbaren Unterschied.

Der Preis dafür ist Bindung. Das Geld ist bis 65 gebunden, die Auswahl ist begrenzt, und in der Auszahlungsphase greift der volle persönliche Steuersatz. In der Diskussion taucht deshalb häufig ein Mittelweg auf: die Förderhöchstgrenze von 1.800 € im Jahr nutzen — und alles darüber hinaus im freien Depot aufbauen, wo es flexibel bleibt. Ob das im Einzelfall trägt, hängt von Alter, Einkommen, Familienstand und Risikotoleranz ab.

Diese Seite ist eine Einordnung der Gesetzeslage, keine Empfehlung, keine Beratung und keine steuerliche Einzelfallprüfung. Wer eine verbindliche Auskunft zur eigenen Situation braucht, ist beim Steuerberater richtig.

Vermögen aufbauen — und Einkommen erzeugen.

Das Altersvorsorgedepot baut Vermögen auf. Es erzeugt keinen laufenden Cashflow — das Geld arbeitet, bleibt aber bis zur Rente gebunden. Wer sich zusätzlich damit beschäftigen will, wie aus vorhandenem Kapital ein laufendes Einkommen entstehen kann, landet früher oder später bei Strategien, die systematisch Prämien vereinnahmen. Genau darum geht es bei investmind: um Einkommensstrategien am Kapitalmarkt — und um die Denkweise, die dahinter nötig ist.

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